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Die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen zu, unabhängig von dem Pflegegrad, die für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Hilfe angewiesen sind. Eine Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung setzt aber einen Pflegegrad oder eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz vorraus.
Anders als bei der Tagespflege, bei der die Bedürftigen nur tagsüber betreut werden, kann die Kurzzeitpflege in den folgenden drei Formen durchgeführt werden:
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angegliedert an eine stationäre Einrichtung
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in speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder
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in einem Kurzzeitpflegewohnbereich einer stationären Altenhilfeeinrichtung/Krankenhaus
Wichtig: Die Beantragung der Leistungen für Kurzzeitpflege sollten möglichst vor Antritt gestellt werden.
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